Man könnte meinen, ich hätte gegen das Gesetz verstoßen, indem ich dieses Gebiet betreten und dokumentiert habe. Doch zwischen der Zeit vom 01.10 und dem 31.03 ist das begehen, bewandern und bestaunen dieses Gebietes erlaubt. Auch im Rahmen von betreuten Führungen kann man das Gebiet zu diesen Zeiten kennen lernen und auch so die Landschaft genießen und vertiefende Informationen zur Flora und Fauna erhalten.