Gesetzliche Vorgaben verpflichten die Träger von Kindertagesstätten zu einem Ausbau der vorhandenen Einrichtungen durch vielfältige neue Aufgaben. So ist die Struktur der klassischen Kindergärten, die bislang nur halbtags geöffnet waren und in der Ferienzeit geschlossen sind, überholt.
Das Angebot ist ganztägig, mit Mittagsverpflegung, Öffnungszeiten von sieben bis neunzehn Uhr. Ferienzeiten werden überbrückt und oftmals die schulpflichtigen Kinder mitbetreut. Die Zweijährigen müssen ab dem Jahr 2011 verpflichtend aufgenommen werden. Zusätzliche Funktionen, wie Essbereich, Wickelraum, Ruhe- und Schlafraum entstehen.

Zwei weitere Jahre später werden, wie schon in privat betriebenen Kindertagesstätten auch, die Kleinstkinder aufgenommen, da sich die Eltern wieder direkt dem Beruf zuwenden möchten.
So entsteht für die Planer ein Aufgabenbereich, der von unterschiedlichsten Parametern abhängig ist (bspw. das pädagogische Konzept der Einrichtung).

Aufgabenstellung

Es sind konzeptionelle Ideen zur modularen, flexiblen, veränderbaren Gestaltung von Kindertagesstätten zu entwickeln (ein- oder zweigeschossig).
Dies bedeutet, dass je nach gewähltem pädagogischen Konzept, entsprechende Räume definiert und geplant werden sollen. Auszugehen ist von einer zwei- bis viergruppigen Anlage (7+8) die je nach Bedarf schrumpfen, wachsen und sich zeitgemäß verändern kann.

Leistungen

  • Konzeptionelle Überlegungen / Visualisierungen, Maßstabslos
  • Übersichtsplan (evtl. unterschiedlicher Standorte) M 1:500
  • Grundrisse, Ansichten, Schnitte im M 1:100
  • Konzeptmodelle, Maßstabslos
  • Modell im M 1:100

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